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RG, 07.11.1913 - Rep. VII. 269/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Stellt im Königreich Sachsen eine durch den Grundeigentümer erfolgende Neubegründung eines Kohlenabbaurechts für einen anderen die Übertragung einer grundstücksgleichen Berechtigung im Sinne der Tarifnr. 11a des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 dar?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichsstempel; Kohlenabbaurecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 13
Wird zitiert von ...
- BFH, 28.11.1967 - II R 37/66
Bestellung eines Erbbaurechts - Grunderwerbsteuerpflicht
Zu Buchstabe a dieser Tarifnummer 11 hat sich das RG in dem Urteil VII 269/13 vom 7. November 1913 (RGZ 84, 13) zur Steuerpflicht der Neubegründung eines sächsischen Kohlenabbaurechts auf das vorerwähnte Urteil VII 578/04 (RGZ 61, 1) bezogen und zusätzlich ausgeführt, zwar hätten die durch die Begründung erwachsenen, bis dahin im Grundstückseigentum begriffenen und nunmehr aus ihm ausgeschiedenen rechtlichen Befugnisse in der Hand des Erwerbers eine andere Gestaltung als vorher; die Vorschrift wolle aber nur den materiellen Umsatz von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten treffen, und dieser Umsatz finde im wirtschaftlichen Sinn ebenso bei der Übertragung eines bestehenden Rechts statt wie bei der Neubegründung eines solchen für einen anderen; auch in diesem Falle sei der Erwerb kein ursprünglicher, sondern von dem Rechte des bisherigen Berechtigten abgeleitet.Allerdings hatte das RG sein Urteil VII 269/13 vom 7. November 1913 (RGZ 84, 13) wesentlich darauf gegründet, das Reichsstempelgesetz wolle einen "Umsatz im wirtschaftlichen Sinn" treffen.